Thilo Weichert der wohl berühmteste Facebook-Kritiker Deutschlands hat nun wieder einen Rückschlag erlitten.
Anfang dieses Jahres hat der Prozess, ein Pseudonym in Facebook zu benutzen, stattgefunden. Dabei klagte Weichert gegen den Klarnamenzwang, die das Online-Portal in den Datenschutzrichtlinien verlangt.
Dabei muss jeder Nutzer bei der Registrierung seinen korrekten Vor- und Zunamen gemäß dem Klarnamenzwang angeben.
Thilo Weichert drohte Facebook mit einer Strafzahlung von jeweils 20.000€ an Facebook und Facebook Ltd. oder die Zulassung von Pseudonymen.
Das Schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat die Klage gegen den Klarnamenzwang Weicherts abgewiesen, da das deutsche Recht keine Anwendung findet, wenn personenbezogene Daten durch eine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erhoben und verarbeitet werden. In diesem Fall liegt der europäische Sitz in Irland. Daran ändert auch nicht die Tatsache, dass Facebook einen Sitz in Deutschland hat, der Angaben zu Folge, lediglich für die Anzeigenakquise und im Marketingbereich zuständig ist. Somit kann und ist der Klarnamenzwang gerechtfertigt. Das Urteil sei „mehr als verblüffend“, schreibt Thilo Weichert dazu.
Laut dem deutschen Telemediengesetz §13 (6) muss Facebook jedem Nutzer die Benutzung eines Pseudonyms ermöglichen, um u.a. die Identität der User zu schützen. Doch Facebook lehnt dies strikt ab und beharrt auf den Klarnamenzwang, da die Plattform dazu dienen soll Freunde, Bekannte und Schulkameraden anhand des Namens aufzufinden, und mit diesen in Kontakt zu treten.
Was dabei aber schnell vergessen wird: Facebook wurde ursprünglich nur an der Harvard University benutzt, wo sich Mitstudenten untereinander kannten und wussten mit wem sie Kontakt aufnahmen. Inzwischen ist Facebook aber zu einer weltweiten Online-Plattform herangewachsen.
Getreu dem Motto „Wer nicht bei Facebook ist, lebt hinter dem Mond“, registriert sich jedes Mitglied ohne zu wissen was ein Klarnamenzwang ist geschweige denn was der Klarnamenzwang besagt. Bei der Nicht-Einhaltung dieser Richtlinie kann und wird der Verstoß mit der Löschung des Kontos geahndet. So kann die Isolation schneller erfolgen, als einem lieb ist.
Insgesamt sind die Datenschutzrichtlinien von Facebook sehr übersichtlich geschrieben, allerdings hinsichtlich der Länge und dem Umfang sehr langatmig zu lesen. Dies könnte der Grund sein, wieso sich kaum ein privater Nutzer mit diesen Richtlinien befasst. Aber man kann sich sicher sein: Thilo Weichert wird nicht aufgeben, ehe er den Kampf gegen Facebook gewonnen hat.
Quelle: Spiegel, T3n, Stern
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Klarnamenzwang bei Facebook
München, 13.03.2013